Rückerstattung klinisch-psychologische Behandlung
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung:
ÖGK: € 19,30 (30min) / € 33,70 (60min)
SVS: € 26,26 (ab 25min)/ € 45,00 (ab 50min)
BVAEB: € 27,10 (ab 25min)/ € 46,60 (ab 50min) / € 93,10 (ab 100min)
Für einen Kostenzuschuss müssen u.a. folgende Kriterien erfüllt sein:
Es muss eine psychische Erkrankung/ICD-10 Diagnose vorliegen, welche im Rahmen der ersten Einheiten diagnostiziert wird.
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein (eine Überweisung ist NICHT notwendig). In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind.